Schonzeiten von Rotwild, Rehwild und Schwarzwild in Deutschland
Die Schonzeiten für Wildarten sind gesetzlich geregelt und dienen dem Schutz der Tiere während ihrer Fortpflanzung und Aufzucht. Sie können je nach Bundesland leicht variieren, deshalb ist immer auch die jeweilige Landesjagdverordnung zu beachten. Die folgenden Zeiträume gelten in vielen Bundesländern als Orientierungswert
🦌 Rotwild (Cervus elaphus)
• Hirsche (ab 1 Jahr): 01. Februar – 31. Juli
• Alttiere und Schmalspießer: 01. Februar – 31. August
• Kälber: 01. März – 31. August
🦌 Rehwild (Capreolus capreolus)
• Rehböcke: 01. Oktober – 15. Mai (Schonzeit)
• Ricken und Kitze: 16. Januar – 30. April
🐗 Schwarzwild (Sus scrofa)
• Keiler, Bachen und Überläufer: ganzjährig bejagbar, außer:
• führende Bachen (mit Frischlingen) sind ganzjährig geschützt
• In einigen Bundesländern gelten für Frischlinge und Überläufer differenzierte Regelungen zur Bejagung (z. B. verstärkte Freigabe zur ASP-Prävention)
⚠️ Hinweis:
Die genaue Festlegung der Jagd- und Schonzeiten erfolgt durch die Bundesländer. In besonderen Wildruhezonen, Nationalparks oder Schutzgebieten gelten ggf. strengere Regeln. Außerdem ist die Jagd auf Wildtiere während der Setz- und Aufzuchtzeit besonders verantwortungsvoll zu führen, um den Wildbestand nachhaltig zu sichern.